Kategorie | Bezeichnung | Bemerkung | Berechtigung/ Mindestalter |
B | Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge bis zu 3500 Kg Gesamtgewicht und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser dem Führersitz | Anhänger dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 750 Kg mitgeführt werden | B1, F, G M ab 18 Jahren |
BE | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen | Lernfahrausweis erforderlich Lernfahrt ohne Begleitperson | C1E*, D1E*, DE* Kategorie B erforderlich |
B1 | Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Lehrgewicht von höchstens 550 Kg | Quad, Trike | F, G, M ab 18 Jahren |
Ist jemand schon im Besitz eines Führerausweises, z.B. der Kategorie A1 und möchte sich um die Kategorie B bewerben, so muss folgendes beachtet werden
- Es muss ein Lernfahrausweis beantragt werden. Siehe Führerausweis
- Der Sehtest darf nicht älter sein als 24 Monate
- Der Besuch des Nothelferkurses entfällt
- Keine Theorieprüfung
- Der Besuch des Verkehrskundeunterrichtes (VKU) entfällt
- Praktische Prüfung